Radfahren

Fahrradtouren

Von Anfang April bis Ende Oktober finden jeden Dienstag unsere Fahrradtouren statt.  Mittlerweile benutzt der überwiegende Teil der Teilnehmer ein E-Bike, so dass die frühere Unterscheidung in kurze und lange Touren nicht mehr erforderlich ist. So fallen die Touren mal kürzer, mal länger aus (50 – 80 km, 16-20 km/h). Die im Terminkalender eingetragenen Termine sind zunächst Plantermine, die Ziele werden dort kurzfristig bekanntgegeben. Je nach Wetterlage können auch Termine kurzfristig verschoben werden, z.B. auf Mittwoch.

Abfahrt ist immer vom Haus der Senioren um 9:30 Uhr, Einkehr in einem bürgerlichen Gasthof am Zielort, Rückkehr gegen 15:00 bis 16:00 Uhr. Im Sinne einer offenen Seniorenarbeit ist keine Anmeldung erforderlich, jeder (Seniorin oder Senior) darf mitmachen. Allerdings sollte sich jeder prüfen, ob er den jeweiligen Anforderungen genügt.

Eine Fahrradgruppe sollte aus maximal 10 Teilnehmer bestehen. Bei größerem Andrang behalten es sich die Tourenbegleiter vor, die Gruppe zu teilen. Das ist auch eine Frage der Sicherheit auf den Straßen.

An diesen oder anderen Terminen kann es auch Sondertouren (S) geben, die vorwiegend an Orten außerhalb Ottobrunns starten und mit Auto oder Bahn erreichbar sind. Sie werden hier im Terminkalender kurzfristig angekündigt.

Leitlinien

  1. Die ehrenamtlichen Tourenbegleiter übernehmen den organisatorischen Ablauf einer Radtour. Ziel und Route werden rechtzeitig im Terminkalender bekannt gegeben.
  2. Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass sein Rad technisch einwandfrei und verkehrssicher im Sinne der StVo ist.
  3. Auf öffentlichen Wegen ist die StVo einzuhalten.
  4. Die Benutzung eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen (eigene Sicherheit, Vorbild für Kinder, Voraussetzung für evt. Versicherungsansprüche).
  5. Bei sehr großen Gruppen (mehr als 20 Teilnehmer) sollte eine Teilung erfolgen, wofür weitere Tourenbegleiter bestimmt werden müssen.
  6. Während der Fahrt hat jeder Teilnehmer nach vorne Anschluss und nach hinten in regelmäßigen Abständen Kontakt zu halten. Insbesondere beim Abbiegen und beim Queren von Straßen ist von allen darauf zu achten, dass die Gruppe zusammen bleibt.
  7. Zur Behebung von Reifenpannen ist Flick- und Werkzeug mitzuführen, sowie ein Erste-Hilfe-Set. Bei Pannen oder Stürzen helfen alle mit und warten, bis die Gruppe wieder fahrbereit ist oder eine Alternativlösung gefunden worden ist.
  8. Jeder Teilnehmer muss sich einschätzen, ob seine Kondition den Anforderungen der Touren genügt. Es ist ratsam ist, zunächst mit den kürzeren Touren zu beginnen.

Haftungsregelung bei Tagesausflügen

Bei Tagesausflügen, die als Veranstaltungen des Hauses der Senioren (HdS) stattfinden, hängt der Versicherungsschutz für die beteiligten Personen davon ab, welche Aufgaben sie bezüglich der jeweiligen Veranstaltung übernommen haben:

Begleitpersonen:
Ehrenamtlich tätige Begleitpersonen genießen den durch die Gemeinde geregelten Kommunalen Versicherungsschutz, wenn sie vom HdS für diese Aufgabe den Auftrag erhalten haben. Die Form der Beauftragung obliegt dem HdS, das als Organ der Gemeinde handelt.

Gängige Praxis ist, dass begleitende Personen im Büro des HdS gemeldet werden. Sind sie dort namentlich und persönlich bekannt, sind die Voraussetzungen für eine Beauftragung erfüllt. Diese kann dann als gegeben angesehen werden.

Fahrer:
Fahrer genießen keinen Kommunalen Versicherungsschutz. Sie haften für alle persönlich verursachten Schäden selbst. Bei Schäden gegenüber Dritten hat die jeweilige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz zu gewähren.

Teilnehmer:
Teilnehmer genießen keinen Kommunalen Versicherungsschutz. Auch sie haften für alle persönlich verursachten Schäden selbst. Persönliche Schäden und Schäden gegenüber Dritten, die durch die beauftragten Begleitpersonen in Ausübung ihres Auftrags verursacht werden, können im Rahmen des Kommunalen Versicherungsschutzes geregelt werden.